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Die Schweizerische
Kriminalistische Gesellschaft (SKG) wurde im Frühjahr 1942 von 37
Strafrechtspraktikern auf Einladung eines Initiativkomitees gegründet,
nachdem wenige Monate zuvor - am 1. Januar 1942 - das Schweizerische
Strafgesetzbuch (StGB) nach gut 50-jähriger Vorarbeit in Kraft getreten
war. Heute gehören der SKG über 2'200 Personen an; vertreten sind im wesentlichen die Strafgerichte, Strafverfolgungs- und Strafvollzugsbehörden,
Militärjustiz, höhere Polizeikader, die akademische Lehrerschaft,
Gerichtsmedizin und Gerichtspsychiatrie, die öffentliche Verwaltung und die
Strafverteidiger.
Als anerkannte Fachgesellschaft
der Strafrechtspraktiker versteht es die SKG immer
wieder, im Rahmen ihrer Ausbildungsveranstaltungen die Mitglieder für aktuelle Fragen in der
Rechtsanwendung zu sensibilisieren. Seit Jahren gibt sie die alle drei
Monate erscheinende Zeitschrift „Rechtsprechung in Strafsachen“ heraus,
welche sich vornehmlich mit der Kommentierung aktueller Strafentscheide
kantonaler Gerichte befasst. Die Jahresversammlungen und Instruktionskurse, an welchen
aktuelle Rechtsfragen behandelt werden, stossen regelmässig auf grossen
Anklang. Diese Veranstaltungen bilden zudem eine willkommene Gelegenheit,
Kontakte mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Amtsstellen und Kantonen
zu knüpfen. Grossen Anklang bei den Mitgliedern finden auch die jährlich
angebotenen mehrtägigen Studienreisen ins benachbarte und entferntere
Ausland. Die Förderung des kollegialen Verhältnisses ihrer Mitglieder
sowie die interkantonale und internationale Zusammenarbeit ist ein
weiteres wesentliches Ziel der SKG und daher im Zweckartikel ebenfalls ausdrücklich
erwähnt. Schliesslich ist die Gesellschaft für den Bundesgesetzgeber ein
wertvoller und gewichtiger Vernehmlassungspartner.
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